Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine Schwarzwildbejagung zu nutzen. In diesem Zeitraum soll das Schwarzwild scharf bejagt werden. Zu schonen sind Bachen führungsbedürftiger Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein. Besondere Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd und unter dem Einsatz von Nachtzieltechnik geboten. Wir haben es, Stand heute, noch in der Hand, die Bestände und damit das Ausbreitungsrisiko signifikant abzusenken. Ein Ausbruch der ASP würde eine entsprechende Eigendynamik verbunden mit großem volkswirtschaftlichen Schaden Niedersachsens als Agrarland nach sich ziehen, die als solche nur noch bedingt zu beeinflussen ist. Angesichts der derzeitigen Entwicklung und der rasanten Verbreitung des Virus, bitten wir Sie deshalb bei den Jagdausübungsberechtigten auf eine intensive Bejagung, insbesondere durch die Planung und Teilnahme an großflächig angelegten revierübergreifenden Drückjagden im Herbst/Winter 2026/2027 hinzuwirken. Die neue Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) sieht vor, dass den Jagdausübungsberechtigten (JAB) bzw. Hundeführerinnen und Hundeführern (HF) eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildbestand gewährt wird.Eine intensive Schwarzwildjagd ist wichtig, um im Falle eines ASP-Ausbruchs das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren. Jägerinnen und Jägern haben deshalb eine besondere Verantwortung und sehen sich einer besonders hohen Erwartungshaltung der Öffentlichkeit gegenüber ausgesetzt.

Mit freundliche Grüßen und Waidmannsheil

Hartmut Klüver

Hegeringleiter Hegering Gartow